Die goldene Empfangsglocke an der Rezeption des Hotels Der Kaiserhof
Gemütlicher Wartebereich an der Rezeption mit schönen grünen Sesseln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Begriffsdefinitionen

(1) Der Beherberger ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

(2) Der Gast ist eine natürliche Person, die die Beherbergung in Anspruch nimmt.

(3) Als Vertragspartner gilt der Besteller, eine natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für den Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

(4) Der Beherbergungsvertrag ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich und werden dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss schriftlich zur Kenntnis gebracht.

II. Vertragsabschluss

(1) Schriftliche oder mündliche Bestellungen bzw. Reservierungen durch den Gast, Besteller bzw. Vertragspartner(persönlich, per Telefon, Fax, E-Mail oder Internet) gelten als unverbindliche Anfragen. Erst durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung seitens des Hotels kommt der Beherbergungsvertrag zustande.

(2) Reservierungen auf elektronischem Weg: Dem Gast ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Medium ist. An das Hotel verschickte Daten können bekannt oder von Dritten manipuliert werden, sodass sie nicht oder in veränderter Form ankommen. Dafür übernimmt das Hotel keine Haftung. Für Eingabefehler im Internet seitens des Gastes, die eine richtige oder vollständige elektronische Übertragung von Daten an das Hotel verhindern, besteht ebenso keine Haftung.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich pro Zimmer und Tag inklusive Frühstück und Steuern, jedoch exklusive Abgaben (Ortstaxe). Gültigkeit soweit nicht anders angegeben bis Jahresende, Preisänderungen vorbehalten.

(2) Der Beherberger ist berechtigt, eine Anzahlung zur Vertragsbedingung zu machen. Die Überweisungsspesen trägt der Vertragspartner. Das Fälligkeitsdatum und die Höhe der geforderten Anzahlung bestimmt der Beherberger.

(3) Es kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangt werden.

(4) Alle Rechnungen sind grundsätzlich bei Abreise vor Ort in bar (EURO), mit Kreditkarte oder EC-Karte zu begleichen. Werden Rechnungen zugestellt (auf Anfrage), sind diese sofort bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bankspesen für die Überweisung trägt der Vertragspartner. Rabatte oder Skonti sind gesondert zu vereinbaren und nur bei entsprechendem Verweis auf der Rechnung abzugsfähig. Bei Zahlungsverzug werden branchenübliche Verzugszinsen und Mahnspesen in der Höhe von Euro 5,00 verrechnet.

IV. Beginn und Ende der Beherbergung

(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages (Ankunftstag, Anreisetag) zu beziehen (Check-in).

(2) Wird ein Zimmer erstmalig vor 8.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

(3) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr (Check Out) freizumachen, ansonsten wird eine weitere Nächtigung verrechnet.

(4) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

(5) Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

(6) Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragspartner den Vertrag bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Tagen jederzeit lösen. Die Kündigung muss den Vertragspartner vor 10 Uhr erreichen, ansonsten gilt dieser Tag nicht als erster Tag der Kündigungsfrist, sondern erst der darauffolgende Tag.

(7) Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers. Diesen trifft dazu keine Verpflichtung.

V. Stornobedingungen – Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

(1) Die im Rahmen der jeweiligen Reservierung geltenden Stornobedingungen sind abhängig von der gebuchten Rate und werden im online Buchungsprozess schriftlich zur Kenntnis gebracht.

(2) Wird das Zimmer gar nicht storniert, die Leistung aber nicht in Anspruch genommen, so ist der vereinbarte Zimmerpreis (Gesamtpreis des gebuchten Aufenthaltes) zu entrichten, abzüglich der Kosten, die dem Hotel entfallen sind.

(3) Wird ein Zimmer für einen bestimmten Zeitraum reserviert und wird aus irgendeinem Grund das Zimmer für eine Nacht oder mehrere Nächte nicht benötigt, bzw. sollte der Abreisetag vorverlegt werden, so gelten ebenso die jeweiligen Stornokonditionen.

(4) Der Beherberger kann bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Beherbergungsvertrag durch einseitige Erklärung auflösen.

(5) Der Unterkunftgeber hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 22.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

(6) Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet, oder sich gegenüber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt;
d) die vorgesehene Anzahlung nicht fristgerecht leistet;

(7) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, kann der Beherberger den Vertrag sofort auflösen. Er ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass er aus dem Ereignis keinen Gewinn zieht. Ansprüche auf Schadenersatz seitens des Gastes sind ausgeschlossen.

VI. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

(1) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, sofern die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

(2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

(3) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

VII. Rechte des Gastes

(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

(3) Der Gast hat bei Leistungsbereitschaft des Beherbergers, wenn er die vereinbarten Mahlzeiten nicht innerhalb der üblichen Tageszeiten und in den hiefür bestimmten Räumlichkeiten in Anspruch nimmt, keinen Ersatzanspruch.

VIII. Pflichten des Gastes

(1) Spätestens bei Abreise, jedenfalls bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund in Anspruch genommener Zusatzleistungen durch den Gast oder seine Begleiter entstanden sind, zu begleichen. Fremdwährungen werden vom Beherberger nicht in Zahlung genommen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Bons, Voucher, Kreditkarten usw. anzunehmen.

(2) Wenn Nahrungsmittel oder Getränke im Beherbergungsbetrieb erhältlich sind, aber dorthin mitgebracht und in öffentlichen Räumen verzehrt werden, so ist der Beherberger berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen.

(3) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Beherbergers einzuholen.

(4) Der Gast haftet für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet.

(5) Alle Zimmer im Hotel sind Nichtraucherzimmer. Wir weisen darauf hin, dass es hohe Kosten und Mühe bereitet, den Nikotingeruch aus Teppichböden, Vorhängen, Polstermöbeln, Matratzen, etc. zu entfernen und, dass die Reinigung mit einer zeitweisen Sperre des betroffenen Zimmers einhergeht. Deshalb müssen wir bei Gästen, die im Zimmer oder in anderen Räumen des Hotels trotzdem rauchen, einen Schadenersatz in Höhe von Euro 300,00 geltend machen. Des weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass im gesamten Haus Rauchmelder installiert sind, die im schlimmsten Fall auch auf Zigarettenrauch reagieren und einen Feueralarm auslösen, welcher in weiterer Folge die Feuerwehr alarmiert. Der Kostenersatz bei Fehlalarm beträgt derzeit Euro 348,00 (Stand April 2019, Quelle: Feuerwehr Ried im Innkreis) und ist dieser Kostenersatz noch zusätzlich zum vorgenannten Schadenersatz vom Verursacher zu tragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Beträge im gegebenen Fall von Ihrer Kreditkarte abbuchen, bzw. Ihnen in Rechnung stellen.

IX. Rechte des Beherbergers

(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten.

(2) Der Beherberger hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.

(3) Wird das Service im Zimmer des Gastes oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr, vor 07.00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Er kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

(4) Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung oder Zwischenabrechnung seiner Leistung zu. Verweigert der Gast die Bezahlung, gilt der Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet.

X. Pflichten des Beherbergers

(1) Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

(2) Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Pay-TV, Sauna, Solarium, Massage, Garage usw.
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.

(3) Die ausgezeichneten Preise haben Inklusivpreise zu sein.

XI. Haftung des Beherbergers für Schäden

(1) Der Beherberger haftet für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder dafür bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus und eingehenden Personen. Der Beherberger haftet höchstens bis zu dem im Bundesgesetz über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.

(2) Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,00. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einem seiner Leute verschuldet wurde.

(3) Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

(4) In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

(5) Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

(6) Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.

XII. Tierhaltung

(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

(2) Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen, oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

(3) Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

(4) Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

(5) In den Gesellschaftsräumen, Speiseräumen, im Wellnessbereich und Fitnessraum dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

XIII. Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsbetrieb

(1) Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so hat der Beherberger die Pflicht, für ärztliche Betreuung zu sorgen, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.

(2) Der Beherberger hat folgenden Kostenersatzanspruch gegenüber dem Gast bzw. bei Todesfall gegen seinen Rechtsnachfolger:
a) allfälliger Ersatz vom Gast noch nicht beglichener Arztkosten;
b) für die erforderliche Raumdesinfektion und gründliche Reinigung aller Gegenstände;
c) allenfalls Ersatz für die unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Einrichtung;
d) für die Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden;
e) für die Zimmermiete, wenn sie in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall durch zeitweise Unverwendbarkeit der Räume ausfällt (mindestens drei, höchstens sieben Tage).

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

(2) Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

XV. Sonstiges

Im Falle von Regelungslücken gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie in der geltenden Fassung vom 15.11.2006 (AGBH 2006).
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu richten: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - Gerne können Sie Ihre Beschwerde auch direkt bei uns im Hotel Der Kaiserhof unter der E-Mailadresse office@derkaiserhof.at einbringen.